Das Gericht entnimmt den Akten: 1. Mit Verfügung vom 19. Oktober 2021 veranlagte die Steuerkommission Q. A. und B. für einen im Jahr 2019 erzielten steuerbaren Grundstückgewinn von CHF 713'089.00 zu einer Grundstückgewinnsteuer von CHF 112'266.00. Letztere setzt sich zusammen aus CHF 44'612.00 für einen steuerbaren Grundstückgewinn von CHF 405'565.00 bei einer Besitzesdauer von 20 Jahren und einem Steuersatz von 11 % sowie aus CHF 67'655.00 für einen steuerbaren Grundstückgewinn von CHF 307'524.00 bei einer Besitzesdauer von 10 Jahren und einem Steuersatz von 22 %. Der Veranlagung liegen ein Veräusserungserlös von CHF 1'350'000.00 und Anlagekosten von CHF 636'911.00 zugrunde.