Damit begann die 30-tägige Rekursfrist am 13. Januar 2022 zu laufen und endete am Freitag, 11. Februar 2022 (§ 186 Abs. 2 StG). Die Einsprache (fälschlicherweise als Beschwerde betitelt) wurde am Montag, 14. Februar 2022 der Post übergeben (vgl. Poststempel auf dem Couvert sowie vgl. Track & Trace der Post Nr. ccc). Sie erfolgte damit verspätet. 5. 5.1. Auf verspätet erhobene Rechtsmittel wird nur eingetreten, wenn die steuerpflichtige Person durch erhebliche Gründe oder durch fehlende oder unrichtige Rechtsmittelbelehrung an der rechtzeitigen Einreichung verhindert war und das Rechtsmittel innert 30 Tagen nach Wegfall des Hinderungsgrundes eingereicht wurde (§ 187 Abs. 2 StG).