4.3. Der Rekurrent macht geltend, die Zustellung des korrigierten Strafbefehls sei nicht am 12. Januar 2022, sondern am 13. Januar 2022 erfolgt. An diesem Datum sei das Dokument im Briefkasten des Rekurrenten gelegen. 4.4. Die Vorinstanz hat den korrigierten Strafbefehl vom 11. Januar 2022 gleichentags bei der Post aufgegeben. Am 12. Januar 2022 wurde die Postsendung dem Rekurrenten zugestellt (vgl. Track & Trace der Post Nr. bbb). -6-