1. Der vorliegende Rekurs betrifft den korrigierten Strafbefehl wegen vollendeter Steuerhinterziehung der Kantons- und Gemeindesteuern 2011 und 2012. Massgebend für die Beurteilung ist das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG). 2. 2.1. Das KStA hat einen Strafbefehl wegen vollendeter Steuerhinterziehung der Kantons- und Gemeindesteuern 2011 und 2012 erlassen, worauf der Rekurrent Einsprache erhoben hat. Nach einer weiteren Prüfung der Sachund Rechtslage hat das KStA einen korrigierten Strafbefehl erlassen. Der Rekurrent hat gegen den korrigierten Strafbefehl erneut Einsprache erhoben.