1. Der Entscheid des Departementes Finanzen und Steuern vom 18.02.2022 sei aufzuheben. 2. Es sei festzustellen, dass die Einsprache der Unterzeichneten vom 14.01.2022 fristgerecht eingereicht wurde. - unter Kosten- und Entschädigungsfolgen -" Auf die Begründung wird, soweit erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 10. Das KStA beantragt die Abweisung des Rekurses. 11. A. hat eine Stellungnahme eingereicht. -4- Das Gericht zieht in Erwägung: