8. Mit Entscheid vom 18. Februar 2022 wurde auf die "Beschwerde" resp. korrekterweise die Einsprache gegen den korrigierten Strafbefehl nicht eingetreten. 9. Den Einspracheentscheid vom 18. Februar 2022 (Zustellung am 19. Februar 2022) hat A. mit "Beschwerde" (recte: Rekurs) vom 21. März 2022 (Postaufgabe am gleichen Tag) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern (im Folgenden: Spezialverwaltungsgericht), weitergezogen. Er stellte folgenden "A. Antrag