5. Mit korrigiertem Strafbefehl vom 11. Januar 2022 hob das KStA den Strafbefehl Nr. 16.0140 vom 3. August 2021 auf und auferlegte A. wegen vollendeter Steuerhinterziehung der Kantons- und Gemeindessteuern 2011 und 2012 eine Busse von CHF 36'565.10. 6. Gegen den korrigierten Strafbefehl erhob A. mit Schreiben vom 14. Februar 2022 "Beschwerde" und stellte folgenden: "A. Antrag