3. Mit Strafbefehl vom 3. August 2021 auferlegte das KStA A. wegen vollendeter Steuerhinterziehung der Kantons- und Gemeindessteuern 2011 und 2012 eine Busse von CHF 47'767.40. 4. Gegen den Strafbefehl erhob A. mit Schreiben vom 3. September 2021 Einsprache und stellte folgenden: "A. Antrag 1. Die Busse sei aufzuheben und das Strafverfahren sei einzustellen. - unter Kosten- und Entschädigungsfolgen -"