1. Das Gemeindesteueramt Q. meldete dem Kantonalen Steueramt, Sektion Rechtsdienst, Bereich Nachsteuern und Bussen (im Folgenden: KStA), dass A. Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit von CHF 211'502.00 sowie Vermögen von CHF 365'000.00 in den Steuererklärungen 2011 und 2012 nicht deklariert habe. Mit Schreiben vom 29. März 2021 teilte das KStA A. mit, es müsse angenommen werden, dass er Steuern hinterzogen habe. Daher werde ein Nachsteuer- und Bussenverfahren eröffnet. Gleichzeitig wurde ihm Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Einreichung sachdienlicher Unterlagen gegeben. 2. Innert erstreckter Frist reichte A. eine Stellungnahme ein.