5.2. Zuständig für die Durchführung der Verständigungsverfahren auf internationaler Ebene ist das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF). Das Verständigungsverfahren ist erst seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Durchführung von internationalen Abkommen im Steuerbereich vom 18. Juni 2021 (SR 672.2; StADG) am 1. Januar 2022 im innerstaatlichen Recht geregelt. Damit wurden die bisherigen Praxen der Kantone zur innerstaatlichen Handhabung der internationalen Verständigungsverfahren vereinheitlicht und die Differenzen zwischen den kantonalen Steuerbehörden und dem SIF beseitigt (Das Verständigungsverfahren nach StADG, StR 2022 S. 178 ff.).