3.2. Streitig ist vorliegend, ob die aus XY stammende Rente (vollumfänglich) in der Schweiz steuerbar ist. Zugleich beantragt der Rekurrent ein Verständigungsverfahren gemäss Art. 24 des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und R._____ zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen, abgeschlossen am tt.mm.jjjj, in Kraft getreten am tt.mm.jjjj (SR aaa; nachfolgend: DBA XY). -5-