3. 3.1. Der Rekurrent hat in der Steuerperiode 2020 eine Rente aus XY bezogen. Die Steuerkommission Q. hat diese Rente vollumfänglich zu den in der Schweiz steuerbaren Einkünften hinzugerechnet. In den Vorperioden war die Rente (offenbar irrtümlich) noch als ausländische Rente aus öffentlichem Dienst qualifiziert und nur satzbestimmend berücksichtigt worden (E-Mail vom 16. August 2021).