und b. Meinen Vorschlag von meiner Einsprache vom 04.11.2021(24,5% meiner Rente aus unselbständiger Arbeit darf in der Schweiz besteuert werden), damit, bis zum Abschluss des Verständigungsverfahrens, die Doppelbesteuerung minimiert wird." gutzuheissen. Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. -4- Das Gericht zieht in Erwägung: 1. Der vorliegende Rekurs betrifft die Kantons- und Gemeindesteuern 2020. Massgebend für die Beurteilung des Rekurses ist das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG).