5.5.3. Die Sendung mit dem Einspracheentscheid wurde dem Rekurrenten mit der Abholungseinladung gemeldet. Nachdem die Sendung innert der bis zum 4. Februar 2022 dauernden Abholfrist nicht abgeholt wurde, wurde sie am 5. Februar 2022 retourniert. Sie gilt in Anwendung der Zustellfiktion daher als dem Rekurrenten am 4. Februar 2022 zugestellt. Die 30-tägige Rekursfrist begann daher am 5. Februar 2022 zu laufen und endete am Montag, 7. März 2022. Auch wenn nicht von einem Vertretungsverhältnis auszugehen wäre, wäre der Rekurs mit Postaufgabe am 9. März 2022 zu spät erfolgt.