__ den Einspracheentscheid zu Recht dem Vertreter geschickt. Aus den Akten geht – bis heute – nicht hervor, dass der Rekurrent das Vertretungsverhältnisses beendet hätte. 4. 4.1. Voraussetzung für den Beginn des Fristenlaufs ist eine ordnungsgemässe Zustellung der Verfügung. Als ordnungsgemässe Zustellung gilt grundsätzlich die tatsächliche Aushändigung der Verfügung an den Adressaten oder an eine andere zur Entgegennahme berechtigte Person bzw. bei Zustellung durch gewöhnlichen Brief der Einwurf in den Briefkasten des Adressaten.