3.3. Die Steuererklärung des Rekurrenten wird seit dem Steuerjahr 2018 von seinem Vertreter (Treuhand & Beratung, Toni Widmer, Horn) erledigt. Dieser Vertreter hat denn auch mit mehreren Schreiben zur Steuerveranlagung 2016 Stellung genommen (vgl. Schreiben vom 15. Juli 2020, vom 30. November 2020 und vom 4. Mai 2021). Im Übrigen wurde der Rekurs durch den Rekurrenten zwar selbst eingereicht, der Vertreter war jedoch mittels Kopie des Rekursschreibens durch den Rekurrenten informiert worden. Aufgrund des sich aus den Umständen klar ergebenden Vertretungsverhältnisses hat das Gemeindesteueramt Q._____ den Einspracheentscheid zu Recht dem Vertreter geschickt.