1. Mit Verfügung vom 26. Februar 2018 wurde A._____ von der Steuerkommission Q._____ für das Jahr 2016 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 49'200.00 veranlagt. 2. Gegen die Verfügung vom 26. Februar 2018 erhob A._____ mit Schreiben vom 22. März 2018 Einsprache und beantragte, die Aufrechnung von CHF 10'000.00 sei zu streichen und das steuerbare Einkommen gemäss der Selbstdeklaration festzusetzen. 3. Mit Entscheid vom 1. Dezember 2021 wies die Steuerkommission Q._____ die Einsprache ab.