2.3. Die Erbengemeinschaft B. bestand seit seinem Versterben am 8. Oktober 2019 und endete mit der Genehmigung des Erbteilungsvertrags am 14. April 2021 (vgl. Art. 634 ZGB). Gesetzliche Erben sind die Ehefrau des Erblassers (Rekurrentin) sowie seine beiden Kinder. Die Rekurrentin war betreffend die vorliegend fragliche Steuerperiode 2019 also Teil der Erbengemeinschaft.