8. Mit Schreiben vom 10. Juni 2022 hat das Kantonale Steueramt aufforderungsgemäss eine weitere Stellungnahme eingereicht. -4- Das Gericht zieht in Erwägung: 1. Der vorliegende Rekurs betrifft die Kantons- und Gemeindesteuern 2019. Massgebend für die Beurteilung ist das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG).