1.2. Der Rekurs betreffend die Parzelle Nr. ccc wird teilweise gutgeheissen. Der Eigenmietwert pro Jahr wird auf CHF 23'327.00 festgesetzt. Der Vermögenssteuerwert beträgt CHF 933'400.00. 2. Die Kosten des Rekursverfahrens werden auf die Staatskasse genommen. 3. Es wird eine Parteientschädigung von CHF 3'500.00 (inkl. 7.7 % MWSt) ausgerichtet. Zustellung an: die Vertreterin der Rekurrenten (2) das Kantonale Steueramt das Gemeindesteueramt Q. Rechtsmittelbelehrung