Bei vierfacher Ertragswertgewichtung resultiert bei unveränderte Tole- ranz-/Korrekturfaktor ein geschätzter Verkehrswert überbaut von CHF 568'703.00, ein steuerlicher Verkehrswert von CHF 494'772.00 und ein Vermögenssteuerwert von gerundet CHF 426'900.00. 12.3. Der Rekurs ist dementsprechend bezüglich der in der Berechnungskolonne Nr. 2 erfassten Teile teilweise gutzuheissen 13. 13.1. Bei diesem Verfahrensausgang obsiegen die Rekurrenten gemessen an ihren Anträgen zu über 90 %. Praxisgemäss sind die Kosten des Rekursverfahrens vollumfänglich auf die Staatskasse zu nehmen (§ 189 Abs. 1 StG).