9.2. Am Augenschein wurden die Werkstätten im Wohnhaus und im Ökonomiegebäude besichtigt. Dabei wurde festgestellt, dass die Werkstatt im Wohnhaus – vom Rekurrenten als "seine Bastelecke" bezeichnet (Protokoll) – der Eigennutzung dient. Demgegenüber muss die Werkstatt im Ökonomiegebäude als gemischt genutzt betrachtet werden. Eingelagert sind ohne Verrechnung eines Mietzinses zwei Traktoren eines "Bekannten" (Protokoll). In diesem Umfang ist von einer Eigennutzung auszugehen. Der berechnete Mietwert von insgesamt CHF 454.00 wird daher mit CHF 200.00 der Selbstnutzung zugerechnet. Anzumerken ist, dass ein Ansatz von CHF 8.00/m2 für eine Werkstatt als moderat zu gelten hat.