CHF 1'356.00, wobei – wie im angefochtenen Entscheid – ein Drittel mit (neu berechnet) CHF 452.00 als selbst genutzt einzustufen sind. 9. 9.1. Das KStA GS hat für die im Ökonomiegebäude AGV Nr. eee befindliche Werkstatt mit einer Fläche von 56.8 m2 und einem Ansatz von CHF 8.00/m2 einen Mietwert von CHF 454.00 ermittelt und diesen ganz der Eigennutzung (Eigenmietwert) zugewiesen. Der Mietwert wird in der Höhe von den Rekurrenten nicht bestritten. Hingegen wird vorgebracht, es stehe den Rekurrenten im Wohnhaus eine Werkstatt zur Eigennutzung zur Verfügung. Deshalb sei der Mietwert der Werkstatt im Ökonomiegebäude nicht der Selbstnutzung zuzurechnen.