5.2.2. Dementsprechend ist der beantragte Beizug von Dr. E., Teamleiterin Tierschutz Nutztiere, Departement Gesundheit und Soziales, Amt für Verbraucherschutz, Veterinärdienst, nicht erforderlich, da sich keine tierschutzrechtlichen Fragen (Zulässigkeit der Belegung der Pferdeboxen mit mehreren Tieren) mit direktem Bezug zur Schätzung stellen. - 15 - 5.3. 5.3.1. Insgesamt standen im Jahr 2018 11 Pferdeboxen zur Verfügung. Dabei sind 3 Boxen als gross (40 m2) und 8 Boxen als mittegross (18 m2/20 m2/23.8 m2) zu bezeichnen.