5. 5.1. Gemäss § 33 Abs. 1 VBG erlässt das KStA für die Schätzungsorgane eine Wegleitung zur Durchführung der Bewertungen. Das KStA GS hat diesem Auftrag folgend die "Wegleitung für die Bewertung der Grundstücke" (Ausgabe 1985; nachfolgend: Wegleitung) erarbeitet. In Ziff. IV/1.18 wurden Werte für "Reitställe & Reithallen/ Erfahrungszahlen für Mietwertberechnung (Basis 1983)" publiziert. Die kompetenzgemäss erlassen Wegleitung wurde bisher – so auch an der Verhandlung vom 23. November 2022 vom Vertreter des KStA GS bestätigt (vgl. Protokoll) – nicht aufgehoben.