Obwohl die Rekurrenten die Meinung vertreten, es könne nur ein Pferd pro Boxe eingestellt werden, habe der Bestand am 3. August 2021 15 Tiere betragen. Bei der Mietwertberechnung sei eine Vollbelegung zu berück- - 10 - sichtigen. Weiter wurde auf die E-Mail-Stellungnahme des Veterinärdienstes vom 3. August 2021 verwiesen. In der Wegleitung für die Bewertung der Grundstücke (Ausgabe 1985)" (nachfolgend: Wegleitung 1985), Tabelle IV/1.18 Reitställe & Reithallen, Pensionsstallungen" sei der Rahmenmietwert pro Boxe geregelt. Zu beachten sei, dass Auslaufboxen immer einen höheren Mietwert erzielten.