Könne aus Gründen des Tierschutzes nur ein Pferd in einer Boxe gehalten werden, dürfe nicht auf eine theoretisch mögliche Nutzung abgestellt werden. Die Schätzung könne sich nur im in der VBG vorgesehenen Rahmenmietwert von monatlich CHF 120.00 bis CHF 200.00 bewegen. Schriftliche Pensionspferdeverträge gebe es nicht. Aus der "Berechnung Pensionspreise" gehe hervor, dass von der Monatsmiete nicht nur die Boxe, sondern auch die weitere Infrastruktur umfasst sei. Daraus ergebe sich allein für die Boxenmiete ein tieferer Wert. Im Mehrpreis für die Boxen im Untergeschoss seien auch Mehrleistungen enthalten, so dass kein wesentlicher Unterschied in der Nettomiete auszumachen sei.