Für die drei weiteren Boxen mit einer Fläche von 40 m2 werde mit drei Pferden gerechnet. Die Form der Auslaufboxen lasse jedoch kein störungsfreies Zirkulieren von mehreren Pferden zu, so dass wegen der Tierschutznormen ebenso nur ein Pferd gehalten werden könne. Entgegen der Auffassung des KStA GS sei es nur im Idealfall möglich gut harmonierende Pferde zu finden, die eine Gruppenhaltung möglich machten. Die Bewertung der Pferdeboxen habe jeweils nach der objektiven Nutzungsmöglichkeit zu erfolgen. Könne aus Gründen des Tierschutzes nur ein Pferd in einer Boxe gehalten werden, dürfe nicht auf eine theoretisch mögliche Nutzung abgestellt werden.