- Die Mehrfläche von 2'196 m2 werde statt dem Wohnhaus neu wertneutral der Pferdehaltung zugewiesen. - Die Einsprache betreffe die Steuerperiode 2018. Folgende Wertveränderungen des Anteils an der Eigennutzung seien von der Veranlagungsbehörde zu beurteilen. Insofern könne auf die Einsprache nicht eingetreten. - Das KStA erachte 24 Pferdeplätze als realistisch, während die Rekurrenten von lediglich 11 bis 15 Pferdeplätzen ausgingen.