Weiter sei die technische Weisung über den Tierschutz bei Equiden ("Tierschutz-Kontrollbuch vom 03.12.2020") zu beachten. Obwohl die Stallungen vor dem Inkrafttreten des neuen Tierschutzgesetzes im Jahr 2008 erstellt worden seien, werde auf die neue Gesetzgebung bei der Mietwertermittlung Rücksicht genommen, wenn pro Equide in Abhängigkeit von der Widerristhöhe eine grössere Fläche benötigt werde. Daraus folgend wurden folgende Bewertungen vorgenommen: - Bei einer Boxenfläche von 23.8 m2 seien zwei Pferde mit einer Widerristhöhe bis 1.75 m oder 3 Ponys bis Widerristhöhe 1.34 m möglich. -7-