3.3.2. Mit dem Einspracheentscheid betreffend die Parz. Nr. ccc wurden der Eigenmietwert von CHF 45'518.00 auf CHF 26'720.00 und der Vermögenssteuerwert von CHF 1'281'400.00 auf CHF 1'183'900.00 herabgesetzt. Im Wesentlichen wurde ausgeführt, für die Anwendung der tierschutzrechtlichen Vorschriften bei der Gruppentierhaltung sei das Erstellungsjahr der Stallungen, hier ca. 1997, massgeblich. Weiter sei die technische Weisung über den Tierschutz bei Equiden ("Tierschutz-Kontrollbuch vom 03.12.2020") zu beachten.