5.2. Mit Entscheid vom 11. Januar 2022 hiess das KStA GS die Einsprache betreffend die Parzelle Nr. ccc teilweise gut. Der Eigenmietwert pro Jahr wurde auf CHF 26'720.00 und der Steuerwert per 2018 auf CHF 1'183'900.00 festgesetzt. 6. Die Einspracheentscheide vom 11. Januar 2022 (Zustellung nicht bekannt; Versand am 26. Januar 2022; Zustellung nach den Angaben im Rekurs am 27. Januar 2022) haben B. und A. mit Rekurs vom 28. Februar 2022 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht weiterziehen lassen mit den Anträgen: "1. Die Einspracheentscheide vom 11. Januar 2022 seien aufzuheben und Vermögenssteuerwert und Eigenmietwert seien herabzusetzen.