3. Gegen die Verfügungen vom 15. September 2020 erhoben B. und A. mit Schreiben vom 12. November 2020 Einsprache. Sinngemäss wurde die Reduktion des Eigenmietwertes und des Vermögenssteuerwertes der Parzellen Nrn. aaa und ccc beantragt. 4. Am 12. Mai 2021 fand eine Einspracheverhandlung mit Besichtigung der Liegenschaften statt. 5. 5.1. Mit Entscheid vom 11. Januar 2022 hiess das KStA GS die Einsprache betreffend die Parzelle Nr. aaa teilweise gut. Der Eigenmietwert pro Jahr wurde auf CHF 1'396.00 und der Steuerwert per 2018 auf CHF 186'200.00 festgesetzt.