Das Schreiben vom 15. Februar 2022 ging am Freitag, 18. Februar 2022, vor dem letzten Tag der Rechtsmittelfrist vom Montag, 21. Februar 2022 beim Spezialverwaltungsgericht ein. Auf die Mängel hätten die Rekurrenten deshalb erst am letzten Tag bzw. erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist aufmerksam gemacht werden können. Allfällige Ergänzungen oder Verbesserungen hätten damit nur verspätet erfolgen können, weshalb eine Aufforderung zu Rekursverbesserung unterbleiben durfte.