4.2. Im Schreiben vom 15. Februar 2022 wird einzig "Rekurs" gegen den Einspracheentscheid erhoben. Ein materiell-rechtlicher Antrag, inwieweit der Einspracheentscheid abgeändert werden soll, und eine Begründung fehlen gänzlich. Eine solche ist auch nicht mit dem Hinweis auf nicht näher bezeichnete Kontoauszüge gegeben. Die minimal erforderlichen inhaltlichen Anforderungen an einen Rekurs sind demnach nicht erfüllt.