3.3. Die Rekurrenten reichten beim Spezialverwaltungsgericht innerhalb der Rechtsmittelfrist das Schreiben vom 15. Februar 2022 (Postaufgabe unbekannt) ein, welches dem Spezialverwaltungsgericht am Freitag, 18. Februar 2022 zuging. Es ist zu prüfen, ob das Schreiben vom 15. Februar 2022 den formellen Anforderungen an einen Rekurs genügt.