6.3. Mit Schreiben vom 28. Juni 2022 ersuchte A. nochmals um Fristerstreckung bis 31. August 2022, da er die Kontoauszüge von der E. Bank noch nicht erhalten habe. Im Sinne einer "Nachfrist (Notfrist)" wurde ihm die Fristerstreckung bis zum 8. Juli 2022 gewährt. 6.4. A. machte im Schreiben vom 11. Juli 2022 geltend, er sei letzte Woche abwesend gewesen. Er bitte nochmals um Fristerstreckung bis zum 15. August 2022, da er die Unterlagen noch immer nicht bekommen habe.