6. 6.1. Mit E-Mail vom 15. Mai 2022 ersuchte A. um Fristerstreckung bis 30. Juni 2022. Er wurde mit E-Mail des Präsidenten des Spezialverwaltungsgerichts darauf hingewiesen, dass Fristerstreckungsgesuche schriftlich (nicht per E- Mail) eingereicht werden müssen. 6.2. Mit Schreiben vom 15. Mai 2022 ersuchte A. um Fristerstreckung bis 30. Juni 2022, welche ihm "einmalig/letztmals" gewährt wurde. -3-