4. Den Einspracheentscheid vom 16. Dezember 2021 (Zustellung am 21. Januar 2022) zogen B. und A. mit Schreiben vom 15. Februar 2022 (Postaufgabe unbekannt; Posteingang 18. Februar 2022) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiter: "Hiermit erheben wir Rekurs gegen den Entscheid der Steuerkommission Q. vom 20.01.2022 Gerne senden wir Ihnen die entsprechenden Kontoauszüge, über welche wir nun verfügen, in den kommenden Tagen zu." 5. Das Gemeindesteueramt Q. und das Kantonale Steueramt beantragen die Abweisung des Rekurses.