gleichen Tag) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern (im Folgenden: Spezialverwaltungsgericht), weitergezogen. Sie stellen folgenden "A. Antrag 1. Der Entscheid der Vorinstanz sei aufzuheben. 2. Es sei festzustellen, dass keine Nachsteuer geschuldet ist. 3. Das Verfahren wegen vollendeter Steuerhinterziehung sei einzustellen. 4. Eventuell: Eine Nachsteuer sei aufgrund des effektiv getätigten Aufwandes zur Erlangung der fraglichen Provision zu berechnen. - unter Kosten- und Entschädigungsfolgen -"