Das Gericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Das Gemeindesteueramtes Q. meldete am 18. Februar 2016, dass A. und B. Einkommen aus selbständiger Tätigkeit von CHF 211'502.00 sowie Vermögen von CHF 365'000.00 in den Steuererklärungen 2011 und 2012 nicht deklariert haben. Daraufhin eröffnete das Steueramt des Kantons Aargau, Sektion Rechtsdienst, Nachsteuern und Bussen (nachfolgend: KStA), mit Schreiben vom 29. März 2021 ein Nachsteuerverfahren betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2011 und 2012. A. und B. wurde die Möglichkeit gegeben, eine Stellungnahme sowie Unterlagen einzureichen. 1.2. Innert erstreckter Frist liessen A. und B. eine Stellungnahme einreichen.