Wenn ihnen folglich höhere Kosten anfallen, dürfen sie trotzdem nur CHF 15.00 pro Tag bzw. CHF 3'200.00 pro Jahr in der Steuererklärung als Berufskosten abziehen. Im Übrigen ist es gerichtsnotorisch, dass auch den Arbeitnehmern mit Kantinenverpflegung bzw. mit Verbilligung durch den Arbeitgeber höhere Kosten anfallen, als durch den hälftigen Abzug der Verpflegungskosten gedeckt wird. So kostet zum Beispiel ein Mittagsmenü in der Kantine der Verwaltung des Kantons Aargau zwischen CHF 9.50 bis CHF 13.50.