2.2. Die Steuerkommission Q._____ strich den halben Verpflegungsabzug mit der Begründung, dass nur die Mehrkosten gegenüber der Verpflegung zu Hause abziehbar seien. Der eingereichten Spesenabrechnung sei zu entnehmen, dass der Rekurrent im Jahr 2020 eine Mittagszulage von CHF 18.00 pro Mittagessen enthalten habe. Zudem schlage die Begründung, dass man heute für CHF 18.00 kein anständiges Menü erhalte, fehl. Erfahrungsgemäss böten die Migros- oder Coop-Selbstbedienungsrestau- rants Menus zwischen CHF 11.00 und CHF 15.00 an.