4. Den Einspracheentscheid vom 13. Dezember 2021 (Zustellung am 11. Januar 2022) hat A._____ mit undatiertem Rekurs (Postaufgabe am 3. Februar 2022) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern (nachfolgend Spezialverwaltungsgericht), weitergezogen mit dem Antrag: "die geltend gemachten Verpflegungskosten seien zu gewähren" Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 5. Das Steueramt Q._____ und das Kantonale Steueramt beantragen die Abweisung des Rekurses. 6. A._____ hat keine Replik erstattet. -3- Das Gericht zieht in Erwägung: