6.8. Zusammenfassend sind die Rekurrenten auf den Jahresabschluss zu behaften, dessen Ergebnis in der Steuererklärung deklariert wurde und in dem der Kauf des neuen Geschäftsfahrzeuges zu Unrecht als Aufwand verbucht wurde. Die Aufrechnung von CHF 28'750.00 durch die Steuerkommission Q._____ erfolgte zu Recht. Gründe für die beantragte Aufteilung der Aufrechnung auf zwei Steuerperioden sind nicht ersichtlich. Der Rekurs ist abzuweisen. 7. Bei diesem Verfahrensausgang sind die Verfahrenskosten von den Rekurrenten zu tragen (§ 189 Abs. 1 StG). Es ist keine Parteientschädigung auszurichten (§ 189 Abs. 2 StG). - 11 - Das Gericht erkennt: