6. 6.1. Der Erwerbspreis des Geschäftsfahrzeuges von CHF 43'750.00 wurde gemäss handschriftlicher Notiz auf der Rechnung vom 20. Oktober 2019 von der Rekurrentin am 23. Oktober 2019 bezahlt. Am 10. November 2019 verbuchte der Rekurrent den Betrag von CHF 15'000.00 in seiner Geschäftsbuchhaltung mit dem Vermerk "[...] 10" unter der Rubrik "Werkzeug, Fahrhabe" als Aufwand. Am 9. Dezember 2019 wurde mit dem Vermerk "[...] 11" unter der gleichen Rubrik ein weiterer Aufwand von CHF 13'750.00 verbucht.