Die aktiven Rechnungsabgrenzungen umfassen die transitorischen Aktiven (Ausgaben im alten Jahr, die als Aufwand dem neuen Rechnungsjahr zu belasten sind) sowie die antizipativen Aktiven (Erträge des alten Jahres, die erst im neuen Jahr zu Einnahmen führen). Unter die passiven Rechnungsabgrenzungen fallen demgegenüber die transitorischen Passiven (Einnahmen im alten Jahr, die als Ertrag dem neuen Rechnungsjahr gutzuschreiben sind) und die antizipativen Passiven (Aufwand des alten Jahres, der erst im neuen Jahr bezahlt wird / vgl. zum Ganzen: Schweizer Handbuch der Wirtschaftsprüfung, Band "Buchführung und Rechnungslegung", Hrsg. Treuhand-Kammer, Zürich 2014, S. 171, IV.2.11.1).