5.5. Rechnungsabgrenzungen dienen sowohl der korrekten Ermittlung der Vermögenswerte und der Schulden auf den Bilanzstichtag als auch der periodengerechten Abgrenzung des Aufwands und Ertrags in der Erfolgsrechnung. Dabei wird unterschieden zwischen aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungen. Die aktiven Rechnungsabgrenzungen umfassen die transitorischen Aktiven (Ausgaben im alten Jahr, die als Aufwand dem neuen Rechnungsjahr zu belasten sind) sowie die antizipativen Aktiven (Erträge des alten Jahres, die erst im neuen Jahr zu Einnahmen führen).