4.4. Mit Schreiben vom 5. Dezember 2021 äusserte sich der Rekurrent zum Einspracheentscheid. Er erklärte, dass er den Geschäftsvorgang falsch verbucht habe und beiliegend die korrekte Buchhaltung einreiche. Die Abschreibung sei dabei nicht mehr pro rata (für drei Monate) erfasst, sondern -5- lediglich nach Prozenten. Die Aufrechnung von CHF 28'750.00 sei in Ordnung und die definitive Veranlagung sei entsprechend den nun korrekten Buchungen anzupassen.