4.3. Im Einspracheentscheid führte die Steuerkommission Q._____ aus, das neue Fahrzeug sei korrekt aktiviert und abgeschrieben worden. Die Verbuchung von CHF 28'750.00 als Geschäftsaufwand sei falsch. Keine Rolle spiele, dass der Sohn des Rekurrenten und die Rekurrentin sich mit CHF 13'750.00 bzw. mit CHF 15'000.00 kurzfristig an der Finanzierung des Fahrzeuges beteiligt hätten. Da es sich dabei um reine Finanzierungsvorgänge gehandelt habe, seien diese Transaktionen innerhalb der Bilanz verbucht worden und hätten keinen Einfluss auf den Geschäftsgewinn. Lediglich die Abschreibungen könnten als Aufwand verbucht werden. Dies sei in der Erfolgsrechnung korrekt vorgenommen worden.